Demzufolge ist die Beschwerde gutzuheissen, soweit auf sie eingetreten werden kann. Der angefochtene Bauentscheid vom 6. März 2023 wird aufgehoben und dem Baugesuch vom 16. November 2021 der Bauabschlag erteilt. 3. Kosten a) Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren haben in jedem Fall die Gesuchstellenden zu tragen, Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 52 Abs. 1 BewD22). Gemäss dem Bauentscheid der Stadt Bern vom 6. März 2023 belaufen sich die amtlichen Kosten auf CHF 2510.90 Die amtlichen Kosten werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Stadt Bern zuständig.