6/9 BVD 110/2023/33 reichte der südwestliche Antennenkörper bis etwas mehr 5 m an die Parzellengrenze heran, neu reicht dieser Antennenkörper bis knapp 4.5 m an die Grenze heran. Somit führt das Bauvorhaben zu einer Verstärkung der Rechtswidrigkeit, weshalb es nicht durch die Besitzstandsgarantie gedeckt ist.