Ausreichende Grenzabstände bezwecken einerseits, die Nachbarschaft vor mannigfaltigen Beeinträchtigungen zu schützen, andererseits dienen sie aber auch öffentlichen Interessen, wie gute Gestaltung des Ortsbildes, Ästhetik, Gesundheits- und Feuerpolizei.21 Im vorliegenden Fall bezweckt die Vorschrift, wonach Mobilfunkantennen den kleinen Grenzabstand einzuhalten haben, das Einhalten einer minimalen Distanz zur Nachbarschaft.