Nicht darunter fallen Eingriffe in die Substanz und die Grundstruktur der Baute, wie zum Beispiel das Einrichten anderer oder zusätzlicher technischer Anlagen, die zu mehr Emissionen führen. 17 Diesbezüglich ist hier zu berücksichtigen, dass nicht bloss die drei alten Antennenkörper mit je einer Antenne durch drei neue Antennenkörper mit ebenfalls je einer Antenne ersetzt werden, sondern die neuen Antennenkörper je drei Antenne beinhalten, wobei je eine dieser Antennen adaptiv unter Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werden soll. Zudem wird das Erscheinungsbild insofern verändert, als die Mastkonstruktion neu deutlich massiger und damit erkennbar stärker in Erscheinung tritt.