Zudem sind die Antennenkörper auch voluminöser. Insofern tritt die Mastkonstruktion neu deutlich massiger und damit erkennbar stärker in Erscheinung.14 Gemäss dem mit Entscheid vom 14. März 2007 bewilligten Standortdatenblatt vom 8. Mai 2006 bestand die damalige Anlage aus drei Antennen. Der Radius des Anlageperimeters betrug 38 m und der maximale Abstand für die Einspracheberechtigung betrug 383 m. Der Immissionsgrenzwert wurde am höchstbelasteten Ort für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) zu 22 % 11 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 13 N. 5 mit Verweis