eine Dachaufbaute, wenn auch nicht um eine technisch bedingte Dachaufbaute, da eine Mobilfunkanlage keinen funktionalen Bezug zum Gebäude hat.11 Bei einer auf einem Dach aufgebauten Mobilfunkanlage stellt sich die Frage nach Einhaltung des kleinen Grenzabstands grundsätzlich nicht, da bereits das Gebäude selber mindestens den kleinen Grenzabstand einhalten muss. Damit hält auch eine Mobilfunkanlage auf dem Dach diesen kleinen Grenzabstand grundsätzlich automatisch ein.