Der gesamte Verletzergewinn sei dem Beschwerdeführer abzutreten 5. Der Beschwerdegegner habe sich zu berechneten Höhe des gesamten Gewinns, welcher der Beschwerdeführer errechnet hat, zu äussern (2007-2022)». Auch diese Eingabe stellte das Rechtsamt den übrigen Verfahrensbeteiligten zu. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 3. April 2023, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Stadt Bern verzichtet mit Schreiben vom 3. April 2023 auf eine Stellungnahme und verweist auf die Ausführungen in der angefochtenen Baubewilligung.