3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben der Beschwerde vom 8. März 2023 stellte das Rechtsamt den übrigen Verfahrensbeteiligten die Eingabe vom 12. März 2023 zu. Am 17. März 2023 ging beim Rechtsamt eine weitere Eingabe des Beschwerdeführers ein. Darin stellt er folgende Rechtsbegehren: «1. Der Bauabschlag sei zu erteilen 2. Die Antenne H.________weg 26, 3007 Bern sei zurückzubauen (ZGB 679) 3. Der / die Haftpflichtige(n) sei(en) zu ermitteln (Grundeigentümer / Betreiber) 4. Der gesamte Verletzergewinn sei dem Beschwerdeführer abzutreten 5.