2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 8. März 2023 (Postaufgabe 9. März 2023) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt, es sei der Bauabschlag zu erteilen und die Antenne sei zurückzubauen. Am 12. März 2023 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Eingabe ein, mit der er Vergleichsverhandlungen vorschlägt.