1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 16. November 2021 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für einen Antennenaustausch auf Parzelle Bern 3 (Mattenhof/Weissenbühl) Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W, Bauklasse 4. Das Bauvorhaben sieht vor, die am bestehenden Mast heute montierten drei Antennenkörper durch drei neue Antennenkörper zu ersetzen. Die neue Anlage würde insgesamt neun Antennen beinhalten, wovon die drei Antennen im Frequenzband 3600 MHz adaptiv mit Anwendung eines Korrekturfaktors und die übrigen sechs Antennen in den Frequenzbändern 700-900 MHz und 1800-2600 MHz ohne Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werden sollen.