2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 24. Februar 2023 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) eine «Einsprache» ein. Sie hielten fest, aufgrund eines Missverständnisses hätten sie eventuell die «Einsprachefrist» verpasst. Falls es nicht zu spät sei, würden sie an ihrem Widerstand gegen das Bauprojekt festhalten. Das Bauprojekt sei unlogisch und absurd. Daher wünschten sie, dass das Vorhaben nicht realisiert werde. 1/4 BVD 110/2023/31