«Der Lärmschutznachweis für die projektierte Luft/Wasser-Wärmepumpe vom 21. Juni 2023 ist verbindlicher Bestandteil der Baubewilligung vom 2. Februar 2023 und ist in allen Teilen einzuhalten.» 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden der Beschwerdeführerin im Umfang von CHF 1760.00 zur Bezahlung auferlegt. Die übrigen Kosten trägt der Kanton. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Umfang von CHF 1000.60 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.