Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin vom 6. Oktober 2023 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland hat demnach der Beschwerdeführerin die Parteikosten von CHF 5002.95 (Honorar von CHF 4510.– zuzüglich Auslagen von CHF 135.30 zuzüglich Mehrwertsteuer von CHF 357.65) zu einem Fünftel, ausmachend CHF 1000.60, zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 6. März 2023 wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 2. Februar 2023 wird bestätigt und mit folgender Auflage von Amtes wegen ergänzt: