c) Aus dem Lärmschutznachweis für die vorliegend projektierte Wärmepumpe mit Innenaufstellung und Luftzufuhr bzw. -austritt über einen Schacht geht hervor, dass die Planungswerte sowohl tagsüber als auch in der Nacht mit Beurteilungspegeln Lr von 29.1 bzw. 28.1 db(A) bei weitem eingehalten sind. Dabei ist zu beachten, dass im Lärmschutznachweis beim maximalen Schalleistungspegel mit 55 dB(A) für den Tagesbetrieb bzw. 49 db(A) für den Nachtbetrieb gerechnet wurde. Aus der von der Beschwerdegegnerin beigelegten Broschüre mit den technischen Daten des zu verbauenden Geräts gehen jedoch maximal Schallleistungspegel von 49 dB(A) für den Tagesbetrieb bzw. 43 db(A) für den Nachtbetrieb hervor.