Bauvorhabens hervor (vgl. Erwägung 4 vorangehend). Gemäss der Vollzugshilfe 6.21 des Cercle Bruit «Lärmrechtliche Beurteilung von Luft / Wasser-Wärmepumpen» ist in einem Lärmschutznachweis aufzuzeigen, ob die Belastungsgrenzwerte eingehalten werden.31 Das Rechtsamt verlangte in vorliegendem Beschwerdeverfahren von der Beschwerdegegnerin diesen Nachweis. Mit Eingabe vom 22. Juni 2023 kam die Beschwerdegegnerin dieser Aufforderung nach.