Eine Aufhebung des Gesamtentscheids mit Rückweisung an die Vorinstanz würde somit zu einer unnötigen Verfahrensverlängerung führen. Die Voraussetzungen zur Heilung der Gehörsverletzung sind daher erfüllt. Sie ist allerdings bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.30 5. Wärmepumpe a) Die Beschwerdeführerin bemängelt die fehlende Überprüfung der Wärmepumpe an sich (Stand der Technik) sowie deren Aufstellungsort und verlangt die Verschiebung der Wärmepumpe in die südöstliche Ecke des Gebäudes. Aus dem Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland sowie aus den Vorakten geht, wie gesehen, nichts Näheres zum Heizsystem des