VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 52 N. 7 7/15 BVD 110/2023/30 Gesagten kam das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland seiner Begründungspflicht nicht nach. Der Beschwerdeführerin war damit eine sachgerechte Anfechtung des angefochtenen Entscheids erschwert; ihr Anspruch auf rechtliches Gehör wurde daher verletzt.