Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den gerügten Lärmemissionen der Wärmepumpe ist diesem Abschnitt jedoch nicht zu entnehmen. Vielmehr hält das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzig fest, der privatrechtliche Immissionsschutz sei in der Regel nicht verletzt, wenn das Bauvorhaben bzw. die damit verbundene Nutzung, wie vorliegend, den massgebenden öffentlichrechtlichen Vorschriften entspreche. Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Wärmepumpe wurde jedoch nicht überprüft. Auch aus den anderen Teilen des Gesamtentscheids geht hierzu nichts hervor.