c) Im Gesamtentscheid vom 2. Februar 2023 führte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Befürchtungen der Beschwerdeführerin und damaligen Einsprecherin bezüglich der projektierten Wärmepumpe und ihren mutmasslichen Emissionen unter der Ziffer 14 «Beurteilung der Einspracherügen, C. Erschütterungen, Schäden und weitere Immissionen durch Bauarbeiten auf dem Grundstück Nr. H.________ sowie dauernde Staub- und Lärmemissionen» auf. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den gerügten Lärmemissionen der Wärmepumpe ist diesem Abschnitt jedoch nicht zu entnehmen.