a) Teil der Baubewilligung ist eine Wärmepumpe, welche in der nordwestlichen Ecke des Untergeschosses im Gebäudeinnern geplant ist.23 Die Beschwerdeführerin rügt, es sei von der Vor-instanz trotz entsprechender Rüge in ihrer Einsprache vom 3. Mai 202224 nicht geprüft worden, ob die Wärmepumpe dem Stand der Technik entspreche und ob der Aufstellungsort so gewählt worden sei, dass in der Nachbarschaft möglichst geringe Immissionen entstehen würden. Sie verlangt im Beschwerdeverfahren erneut die Verschiebung der Wärmepumpe in die südöstliche Ecke des Gebäudes.