Ein Retentionsbecken ist grundsätzlich so zu konzipieren, dass die erwartete Aufnahmekapazität auch bei grösserer Niederschlagsmengen die mögliche Abflussmenge nicht übersteigt, so dass einer Überfüllung des Retentionsbeckens vorgebeugt wird. Vorliegend hat die Gemeinde als zuständige Behörde die Gewässerschutzbewilligung für vorliegendes Bauvorhaben erteilt und damit der Entwässerung via Retentionsbecken in den Vorfluter zugestimmt. Im zweiten Amtsbericht des OIK II vom 14. September 2022 ist mittels Auflage sodann festgehalten, dass die Einleitung in das Gewässer so zu gestalten ist, dass bei Hochwasser [der «Chise»] keine Schäden infolge Rückstau entstehen