Entgegen der ausdrücklichen Empfehlung im Gutachten der L.________ AG, sehe das Bauvorhaben aber vor, das Meteorwasser via Retentionsbecken in den Vorfluter «Chise» anstatt in die örtliche Kanalisation zu leiten. Werde angrenzend an die Parzelle der Beschwerdeführerin (Nr. J.________) nebst den bereits bestehenden Versickerungsmulden ein weiteres Retentionsbecken erstellt, bestehe bei vermehrten Niederschlägen zudem die Gefahr, dass diese überschwemmten. So würde sämtliches Wasser in die künstlich geschaffene Wanne (vgl. hierzu auch Erwägung 3 nachfolgend) fliessen und damit die Gebäude an der I.________strasse Nrn. 11, Nr. 9a und Nr. 9 überfluten.