Davon machte die Beschwerdeführerin sowie das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Gebrauch. Inhaltlich beantragen im Beschwerdeverfahren sowohl die Beschwerdegegnerin wie auch die Gemeinde und das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Abweisung der Beschwerden. 4. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht des TBA OIK II wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen