3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Weiter holte das Rechtsamt einen Fachbericht zum Thema Wasserbau beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II), Abteilung Wasserbau, sowie einen Lärmschutznachweis bei der Beschwerdegegnerin bezüglich der geplanten Wärmepumpe ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht des TBA OIK II sowie zum eingereichten Lärmschutznachweis der Beschwerdegegnerin zu äussern. Davon machte die Beschwerdeführerin sowie das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Gebrauch.