Eventualiter sei die Teilbaubewilligung vom 2. Februar 2023 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Sie macht geltend, die vorgesehene Entwässerungslösung mit der Einleitung des Meteorwassers in die «Chise» sei nicht sachgerecht, die Anhebung des Terrains nicht bewilligungsfähig, die Luftwärmepumpe auf die Südostseite des geplanten Gebäudes zu versetzen und die Bauprofile seien zu früh entfernt worden.