2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 6. März 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Teilbaubewilligung vom 2. Februar 2023 und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei die Teilbaubewilligung vom 2. Februar 2023 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.