7/8 BVD 110/2023/2 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Krauchthal vom 1. Dezember 2022 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.