Die Rechtsvertreterin der Beschwerdegegnerschaft führt in ihrer Kostennote ein Honorar von CHF 5500.– auf. In Bezug auf das vorliegende Beschwerdeverfahren ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, insbesondere da kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Auch die Bedeutung der Streitsache ist als unterdurchschnittlich einzustufen. Die Schwierigkeit des Prozesses kann als durchschnittlich gewertet werden. Daher erscheint eine Ausschöpfung des Rahmentarifs zu 30 % und somit ein Honorar von CHF 3820.– als angemessen.