Die Zulässigkeit eines Verwaltungsakts ist zwar grundsätzlich nach der Rechtslage zur Zeit seines Erlasses zu beurteilen und bei der Prüfung der Frage, ob die für eine Baute erteilte Bewilligung rechtmässig sei, ist vom Rechtszustand auszugehen, der im Zeitpunkt der Bewilligung galt. Später eingetretene Rechtsänderungen sind an sich unbeachtlich, es sei denn, zwingende Gründe sprächen für die Berücksichtigung des neuen Rechts. Insbesondere würde es wenig Sinn machen, eine erteilte Baubewilligung aufzuheben, weil sie dem alten Recht widerspricht, während sie nach neuem Recht auf erneutes Gesuch hin zu erteilen wäre.17