Die Beschwerdeführenden bringen unter anderem vor, auf den im Baubewilligungsverfahren eingereichten Plänen sei der Gewässerabstand nicht eingezeichnet. Die Beschwerdegegnerschaft habe somit unvollständige Pläne eingereicht und damit die Baubewilligungsbehörde getäuscht. Der im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilende Situationsplan 1:500 (Kopie des Grundbuchplans 1253 vom 11. Mai 2020), datiert vom 9. Februar 2021 und abgestempelt von der Bauverwaltung Krauchthal am 31. August 2021, 11 Einsehbar unter https://www.krauchthal.ch/wAssets/docs/Projekte/Ortsplanung/Teilrevision-genehmigte-