e) Gemäss Situationsplan vom 9. Februar 2021 beträgt der Abstand der Fassade des Neubaus zur Gewässermitte rund 9.5 m und somit vom um 1 m vorspringenden Vordach noch rund 8.5 m. Selbst wenn entgegen der Ansicht der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Krauchthal, sondern entsprechend der Angabe in der betreffenden Geoportal-Karte von einer Gerinnesohlebreite von nur 0.50 m ausgegangen wird, hätte das Vordach zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung in den Gewässerraum hineingeragt: Der einzuhaltende Gewässerabstand gemäss den Übergangsbestimmungen der GschV beträgt dann immer noch 8.75 m ab Gewässermitte und wäre mit dem vorspringenden Vordach um rund 0.25 m unterschritten.