d) Die Beschwerdegegnerschaft bringt vor, dass der «Chrouchtalbach» gar keine bzw. keine erwähnenswerte Gerinnesohle aufweise. Die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Krauchthal hingegen rechnet offenbar mit einer Gerinnesohlebreite von 1 m, da sie gemäss ihrer Berechnung davon ausgeht, dass der Neubau mit seinem Vordach rund 1.10 m in den Gewässerraum hineinrage.8 Im Anhang 2 (Herleitung der Gewässerraumbreiten) des Erläuterungsberichts zur Festlegung des Gewässerraums im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Krauchthal vom April 20209 wird die effektive Gerinnesohlebreite des «Chrouchtalbachs» im betreffenden Abschnitt mit «<1 m» angegeben.