b) Die Beschwerdeführenden, deren Widerrufsgesuch abgewiesen worden ist, sind durch den vorinstanzlichen Entscheid formell beschwert. Neben der formellen Beschwer bedarf es auch der materiellen Beschwerde. Denn zur Beschwerde gegen einen Widerrufsentscheid ist nur legitimiert, wer in einer besonderen Beziehungsnähe zur Streitsache steht.4 Als Eigentümer einer Nachbarparzelle zum Baugrundstück sind die Beschwerdeführenden durch die Verweigerung des Widerrufs der Baubewilligung auch materiell beschwert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist demnach einzutreten.