5. Mit Stellungnahme vom 31. Januar 2023 beantragt die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Krauchthal die Abweisung der Beschwerde und Bestätigung ihrer Verfügung vom 1. Dezember 2022. Die Beschwerdegegnerschaft stellt mit Beschwerdeantwort vom 6. Februar 2023 den Antrag, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen.