4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten der Gemeinde Krauchthal ein. Aufgrund des Einbezugs des Regierungsstatthalteramts Emmental durch die Beschwerdeführenden, wurde dieses ebenso aufgefordert, allfällige Vorakten einzureichen. Gemäss telefonischer Rückmeldung vom 3. Februar 2023 habe das Regierungsstatthalteramt Emmental jedoch zum vorliegenden Fall niemals über Akten verfügt, da es einzig zur Beratung hinzugezogen worden sei und nur mündliche Auskünfte erteilt habe.