3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. Januar 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, die Verfügung vom 1. Dezember 2022 sei aufzuheben, die Baubewilligung für den fraglichen Anbau sei zu widerrufen und es sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verfügen.