2. Nach erfolgter Bauausführung gelangten die Beschwerdeführenden an das Regierungsstatthalteramt Emmental und machten geltend, die Baute entspreche nicht den Abstandsvorschriften zum an die Parzelle angrenzenden Fliessgewässer. Mit Schreiben vom 8. Juli 2022 wiesen sie die Gemeinde Krauchthal auf die Verletzung des Gewässerabstands hin und beantragten, die Baubewilligung für den Anbau zu widerrufen und den Abbruch der Baute zu verfügen. Nachdem der Bauherrschaft das rechtliche Gehör gewährt wurde, verfügte die Baubewilligungsbehörde am 1. Dezember 2022, dass auf den Widerruf der Baubewilligung vom 31. August 2021 verzichtet wird.