1/8 BVD 110/2023/2 Gemeinde die Baubewilligung und wies die Einsprache als öffentlich-rechtlich unbegründet ab. Der Bauentscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft und die bewilligte Holzkonstruktion mit Flachdach wurde im Frühling 2022 erstellt und abgenommen.