1. Der Beschwerdegegner und die Beschwerdegegnerin sind Eigentümer der Parzelle Krauchthal Grundbuchblatt Nr. J.________. Südlich dieser Parzelle befindet sich das Fliessgewässer «Chrouchtalbach». Nach Rückzug eines ersten Baugesuchs reichten sie am 10. Februar 2021 bei der Gemeinde Krauchthal ein erneutes, vollständig überarbeitetes Baugesuch ein für einen Anbau eines Abstellraums, südlich an die auf ihrem Grundstück bestehende Garage. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden als Eigentümer der Nachbarparzelle Krauchthal Grundbuchblatt Nr. K.________ Einsprache. Am 31. August 2021 erteilte die