2. Die Verfahrenskosten von CHF 1600.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________ und Frau D.________, eingeschrieben - E.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, per E-Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Diessbach, eingeschrieben 10 Baureglement der Gemeinde Diessbach (GBR), beschlossen durch die Gemeindeversammlung am 8. September