Die Beschwerdeführenden haben sich mittels Einsprache am vorinstanzlichen Verfahren beteiligt und sind durch den angefochtenen Gesamtbauentscheid beschwert. Sie sind als direkte Nachbarn – und C.________ als Alleineigentümer der betreffenden Parzelle Diessbach bei Büren Grundbuchblatt Nr. H.________ – durch das geplante Bauvorhaben in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen und somit zur Beschwerde legitimiert (vgl. Art. 10 KoG i.V.m. Art. 40 Abs. 2 und Art. 35 Abs. 2 BauG). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Schattendiagramm