4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerde-antwort vom 17. März 2023 die Abweisung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt Seeland und die Gemeinde Diessbach bei Büren beantragen in ihren Stellungnahmen vom 30. März 2023 resp. 4. April 2023 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen