3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. März 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie fordern die Aufhebung des Gesamtbauentscheids und machen geltend, dass kein Schattenwurfdiagramm erstellt worden sei und das Bauvorhaben zu einer unzulässigen Beschattung ihrer Liegenschaft und somit Beeinträchtigung der darauf geplanten Solaranlage führe.