Somit kommen hier von vornherein nur OMEN in Gebäuden in Frage. Dass in unmittelbarer Nähe zum Standort der geplanten Antenne regelmässig Arbeiten ausgeführt werden und sich Personen regelmässig während längerer Zeit dort aufhalten, reicht nicht aus, um diese Orte als OMEN zu qualifizieren. Soweit es sich dabei nicht um ständige Arbeitsplätze innerhalb eines Gebäudes handelt, handelt es sich dabei um Orte, die als OKA geprüft werden müssen. 57 www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Elektrosmog und Licht > Fachinformationen > Massnahmen Elektrosmog > Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) 58 Siehe Fachbericht Immissionsschutz vom 20. Juni 2022, Vorakten pag. 473 bis 471