Was an diesen Angaben im Standortdatenblatt falsch sein sollte, ist nicht erkennbar, zumal die Abteilung Immissionsschutz des AUE als kantonale Fachbehörde für NIS-Schutz das Standortdatenblatt im Baubewilligungsverfahren geprüft und für korrekt befunden hat.58 Im Beschwerdeverfahren weist das AUE in seiner Stellungnahme vom 5. April 2023 darauf hin, dass im Standortdatenblatt nur die drei höchstbelasteten OMEN ausgewiesen werden müssen. Dazu würden im Planungsprozess alle in Frage kommenden Gebäude erfasst und die OMEN definiert und berechnet.