Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführenden 2 bis 16 steht jedoch nicht fest, dass die Einhaltung einer gesetzlichen Pflicht nicht überprüft werden kann. Wie erläutert sind, Abnahmemessungen möglich und kann mit den bestehenden QS-Systemen die Einhaltung der bewilligten Parameter im laufenden Betriebe sichergestellt werden (siehe vorne Bst. f und h). Die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen ist somit gewährleistet. Demzufolge erweisen sich sämtliche Rügen der Beschwerdeführenden 2 bis 17 im Zusammenhang mit dem Schutz vor nichtionisierender Strahlung als unbegründet. 12. OMEN