zum 14. Dezember 2025. Es besteht nach dem Gesagten kein Grund zur Annahme, dass das QS- System der Beschwerdegegnerin das Einhalten der Grenzwerte – auch wenn ein Korrekturfaktor auf die adaptiv betriebenen Antennen angewendet wird – nicht genügend kontrollieren könnte. i) Die Beschwerdeführerin 17 rügt, auf der Parzelle Nr. A.________ in unmittelbarere Umgebung des Standortes des Bauvorhabens würden regelmässig Tiere gehalten. Dies sei von der Bauherrschaft pflichtwidrig nicht berücksichtigt bzw. im Standortdatenblatt nicht aufgeführt worden.