g) Die Beschwerdeführenden 2 bis 16 rügen, das Qualitätssicherungssystem (QS-System) sei mangelhaft, es könnten keine effektiven Feldstärken (Messungen) ins QS-System übertragen werden, da keine Messungen möglich seien. Auch könnten die Feldstärken mit dem QS-System nicht tagesaktuell überprüft werden. Komme dazu, dass das heutige QS-System für bestehende und konventionelle Mobilfunkantennen nicht einwandfrei funktioniere. Dementsprechend habe das Bundesgericht eine schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der Qualitätssicherungssysteme angeordnet.