e) Die Beschwerdeführenden 2 bis 16 rügen, Abnahmemessungen wie sie die Fachstelle Immissionsschutz AUE in ihrem Fachbericht verlange, seien mangels eindeutiger Messmethoden und Messgeräte nach wie vor nicht möglich. Der Anlagegrenzwerte könne an OMEN bis über das dreifache überschritten werden. Daher wäre es umso entscheidender, dass die effektive Strahlenbelastung im Betrieb in Echtzeit unabhängig überprüft und gemessen werden könnte, was jedoch nicht vorgesehen und nicht möglich sei, da auf der Grundlage von Angaben der Anlagebetreiberin hochgerechnet werde, womit keine unabhängige Kontrolle stattfinde.