Es liegt auf der Hand, dass eine positive Prüfung zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gibt. Somit ist der Fachbericht nicht zu beanstanden und es ist auch nicht einsehbar, weshalb ein Verweis der Baubewilligungsbehörde auf den Fachbericht nicht zulässig sein sollte. Die Begründung eines Entscheids kann auch in einem Verweis bestehen.47